Norm
EheG §87 Abs2Rechtssatz
Die Zuweisung der Ehewohnung nach § 87 Abs 2 EheG wirkt ex nunc, sie kann nicht rückwirkend Rechtsverhältnisse gestalten. Ein schon wirksam gekündigtes Mietverhältnis kann daher nur mit dieser Beschaffenheit übertragen werden.Die Zuweisung der Ehewohnung nach Paragraph 87, Absatz 2, EheG wirkt ex nunc, sie kann nicht rückwirkend Rechtsverhältnisse gestalten. Ein schon wirksam gekündigtes Mietverhältnis kann daher nur mit dieser Beschaffenheit übertragen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0057760Dokumentnummer
JJR_19891213_OGH0002_0030OB00148_8900000_001