Norm
ABGB §1168 Abs1Rechtssatz
Die Bestimmung des § 1168 Abs 1 ABGB sieht grundsätzlich eine endgültige Entgeltbemessung vor, ohne auf danach folgenden Entwicklung Bedacht zu nehmen; auf sie kann ein Anspruch aus nachträglicher "Bereicherung" des einen oder anderen Teiles des Werkvertrages nicht gestützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0021905Dokumentnummer
JJR_19891214_OGH0002_0080OB00625_8800000_001