RS OGH 1989/12/14 8Ob625/88

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Veröffentlicht am 14.12.1989
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Norm

ABGB §1168 Abs1

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 1168 Abs 1 ABGB sieht grundsätzlich eine endgültige Entgeltbemessung vor, ohne auf danach folgenden Entwicklung Bedacht zu nehmen; auf sie kann ein Anspruch aus nachträglicher "Bereicherung" des einen oder anderen Teiles des Werkvertrages nicht gestützt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0021905

Dokumentnummer

JJR_19891214_OGH0002_0080OB00625_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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