RS OGH 1989/12/19 EMR9/88

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Veröffentlicht am 19.12.1989
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Norm

MRK Art6 Abs1 II5c
MRK Art14
StPO §47 C

Rechtssatz

EGMR 19.12.1989, 9/1988/153/207 (Kamasinski gg Österreich)

Die Bestimmungen des österreichischen Rechts über die Privatbeteiligung sind für sich betrachtet nicht unvereinbar mit dem Grundsatz eines fairen Verfahrens, wie er im Art 6 Abs 1 MRK festgelegt ist; insoweit als eine unterschiedliche Behandlung zwischen Beklagten in Zivilverfahren und Beschuldigten, die von PB-Ansprüchen betroffen sind, in Strafverfahren besteht, geben die Interessen der Rechtspflege eine objektive und vernünftige Rechtfertigung für die Zwecke des Art 14 MRK ab.

Veröff: ÖJZ 1990,412

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1989:RS0105623

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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