Norm
UWG §1Rechtssatz
Auch das wahrheitsgemäße Mitteilen von Tatsachen kann unzulässig sein, und zwar dann, wenn darin ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb (§ 1 UWG) liegt; § 1 UWG steht auch hier "drohend im Hintergrund".Auch das wahrheitsgemäße Mitteilen von Tatsachen kann unzulässig sein, und zwar dann, wenn darin ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb (Paragraph eins, UWG) liegt; Paragraph eins, UWG steht auch hier "drohend im Hintergrund".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0078055Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2021