Norm
MRG §1 Abs2 Z2Rechtssatz
Aus der Weiterbelassung des Arbeitnehmers in der Dienstwohnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht ohne weiteres auf den Willen des Arbeitgebers geschlossen werden, nunmehr mit dem Arbeitnehmer einen nach dem MRG geschützten Mietvertrag abzuschließen. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0069580Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.02.2016