RS OGH 1989/12/20 9ObA336/89, 9ObA172/97b, 9ObA146/15h

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Veröffentlicht am 20.12.1989
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Norm

MRG §1 Abs2 Z2

Rechtssatz

Aus der Weiterbelassung des Arbeitnehmers in der Dienstwohnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht ohne weiteres auf den Willen des Arbeitgebers geschlossen werden, nunmehr mit dem Arbeitnehmer einen nach dem MRG geschützten Mietvertrag abzuschließen. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0069580

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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