Norm
AngG §17 IRechtssatz
Eine vertragliche Vorverlegung des Beginnes des jeweiligen Urlaubsjahres ohne Verlängerung der Wartezeit bei der Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr, die günstiger als die gesetzliche Regelung war, war zulässig. (§ 48 ASGG).Eine vertragliche Vorverlegung des Beginnes des jeweiligen Urlaubsjahres ohne Verlängerung der Wartezeit bei der Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr, die günstiger als die gesetzliche Regelung war, war zulässig. (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Günstigkeitsprinzip, Urlaubsgesetz, Jahr, einseitig zwingend, Angestellte, Anfang, dispositivEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028379Dokumentnummer
JJR_19891220_OGH0002_009OBA00287_8900000_001