RS OGH 1989/12/20 9ObA287/89

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Veröffentlicht am 20.12.1989
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Norm

AngG §17 I
  1. AngG Art. 1 § 17 heute
  2. AngG Art. 1 § 17 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 390/1976

Rechtssatz

Eine vertragliche Vorverlegung des Beginnes des jeweiligen Urlaubsjahres ohne Verlängerung der Wartezeit bei der Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr, die günstiger als die gesetzliche Regelung war, war zulässig. (§ 48 ASGG).Eine vertragliche Vorverlegung des Beginnes des jeweiligen Urlaubsjahres ohne Verlängerung der Wartezeit bei der Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr, die günstiger als die gesetzliche Regelung war, war zulässig. (Paragraph 48, ASGG).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Günstigkeitsprinzip, Urlaubsgesetz, Jahr, einseitig zwingend, Angestellte, Anfang, dispositiv

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028379

Dokumentnummer

JJR_19891220_OGH0002_009OBA00287_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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