RS OGH 2021/9/2 9ObA513/89; 8ObA224/97t; 9ObA15/21b

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Veröffentlicht am 20.12.1989
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Rechtssatz

Die Tatsache, daß für die dem Geltungsbereich des VBG unterliegenden Dienstverhältnisse gemäß § 1 Abs 2 Z 3 ArbVG die Bestimmungen des ersten bis vierten Hauptstückes des ArbVG nicht anzuwenden sind, steht der Legitimation der Gebietskörperschaften für eine Beteiligung an einem Verfahren nach § 54 Abs 2 ASGG auch bezüglich solcher Dienstverhältnisse nicht entgegen.Die Tatsache, daß für die dem Geltungsbereich des VBG unterliegenden Dienstverhältnisse gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 3, ArbVG die Bestimmungen des ersten bis vierten Hauptstückes des ArbVG nicht anzuwenden sind, steht der Legitimation der Gebietskörperschaften für eine Beteiligung an einem Verfahren nach Paragraph 54, Absatz 2, ASGG auch bezüglich solcher Dienstverhältnisse nicht entgegen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085688

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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