Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Zwischen der von der hinterbliebenen Ehegattin bezogenen Witwenpensionen und ihren Schadenersatzansprüchen auf Ersatz ihres Unterhaltsentgangs nach § 1327 ABGB besteht sachliche Kongruenz.Zwischen der von der hinterbliebenen Ehegattin bezogenen Witwenpensionen und ihren Schadenersatzansprüchen auf Ersatz ihres Unterhaltsentgangs nach Paragraph 1327, ABGB besteht sachliche Kongruenz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0031633Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.08.2024