Norm
WEG 1975 §15Rechtssatz
Das von den Antragstellern in Anspruch genommene Individualrecht, die Unterlassung der Bildung einer Rücklage an sich zu verlangen, enthält der Katalog des § 15 WEG nicht.Das von den Antragstellern in Anspruch genommene Individualrecht, die Unterlassung der Bildung einer Rücklage an sich zu verlangen, enthält der Katalog des Paragraph 15, WEG nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0083226Dokumentnummer
JJR_19900116_OGH0002_0050OB00061_8900000_001