RS OGH 2024/6/25 7Ob732/89; 7Ob23/90; 1Ob414/97g; 1Ob160/99g; 6Ob272/05a; 8Ob19/12w; 4Ob9/12w; 2Ob19

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Veröffentlicht am 25.01.1990
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Rechtssatz

Normale Verschleißerscheinungen und Abnützungserscheinungen sind daher keine Fehler im Rechtssinn. Beim Gebrauchtwagenkauf müssen Mängel innerhalb eines gewissen Rahmens hingenommen werden, insbesondere dem Alter und den gefahrenen Kilometern entsprechende Verschleißmängel und Abnützungsmängel, weil die gewöhnliche Beschaffenheit normale Verschleißerscheinungen und das Risiko auch größerer Reparaturen nicht ausschließt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0018466

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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