Norm
StGB §159 Abs2Rechtssatz
Maßgebend für die Beurteilung der Liquiditätslage eines Unternehmens unter dem Gesichtspunkt des § 159 StGB ist der Zeitpunkt des (freiwilligen) Eingreifens einer Gebietskörperschaft.Maßgebend für die Beurteilung der Liquiditätslage eines Unternehmens unter dem Gesichtspunkt des Paragraph 159, StGB ist der Zeitpunkt des (freiwilligen) Eingreifens einer Gebietskörperschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0095913Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2011