RS OGH 1990/2/6 5Ob528/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.02.1990
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Norm

ABGB §1295 IId4a
ABGB §1295 IId4b5
ABGB §1319a D

Rechtssatz

Die von der Judikatur unter Hinweis auf Veröffentlichungen entwickelten Grundsätze für die an einen Schifahrer zu stellenden Anforderungen bei Abfahrten haben immer nur die konkreten Umstände der örtlichen Gegebenheiten und der persönlichen Voraussetzungen des Schifahrers zum Gegenstand. Dagegen kann vom Schifahrer nicht verlangt werden, daß er sein Fahrverhalten auf außergewöhnliche Umstände, wie für ihn nicht vorhersehbares Materialverhalten abstellt. Hier: Aufgehen der Skibindung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0023443

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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