RS OGH 1990/2/27 10ObS445/89, 10ObS216/90

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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Norm

ASVG §11 Abs3 lita
ASVG §162 Abs3 lita

Rechtssatz

Wenn § 162 Abs 3 lit a ASVG anordnet, daß Zeiten einer Arbeitsunterbrechung infolge Urlaubes ohne Entgeltzahlung, sofern dieser Urlaub die Dauer eines Monates nicht überschreitet (§ 11 Abs 3 lit a ASVG), bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes außer Betracht bleiben, dann steht schon der eindeutige Wortlaut einer Erweiterung des Anwendungsbereiches auf solche Urlaube mit längerer Dauer entgegen, weil richterliche Rechtsfortbildung contra legem ausgeschlossen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0083701

Dokumentnummer

JJR_19900227_OGH0002_010OBS00445_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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