Norm
StGB §164 Abs1 Z1Rechtssatz
Die nach § 164 Abs 1 Z 1 StGB tatbildliche Unterstützung des Täters beim Verheimlichen der durch eine Vermögensstraftat erlangten (oder für deren Begehung empfangenen) Sache besteht in jeder dem Täter bei der Bergung oder Verheimlichung der Beute vor der Obrigkeit oder dem Geschädigten geleisteten Hilfe. Darunter fällt auch der Abtransport des Täters samt der Beute mit dem Personenkraftwagen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0095451Dokumentnummer
JJR_19900306_OGH0002_0140OS00003_9000000_001