RS OGH 1990/3/6 14Os3/90

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Veröffentlicht am 06.03.1990
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Norm

StGB §164 Abs1 Z1

Rechtssatz

Die nach § 164 Abs 1 Z 1 StGB tatbildliche Unterstützung des Täters beim Verheimlichen der durch eine Vermögensstraftat erlangten (oder für deren Begehung empfangenen) Sache besteht in jeder dem Täter bei der Bergung oder Verheimlichung der Beute vor der Obrigkeit oder dem Geschädigten geleisteten Hilfe. Darunter fällt auch der Abtransport des Täters samt der Beute mit dem Personenkraftwagen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0095451

Dokumentnummer

JJR_19900306_OGH0002_0140OS00003_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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