RS OGH 2016/5/24 2Ob26/90, 1Ob97/16w

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Veröffentlicht am 14.03.1990
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Rechtssatz

Wird auf Grund eines Vertrages mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter für eine Körperverletzung gehaftet, ist auch Verdienstentgang zu ersetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0017169

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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