Norm
ABGB §881 IARechtssatz
Wird auf Grund eines Vertrages mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter für eine Körperverletzung gehaftet, ist auch Verdienstentgang zu ersetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0017169Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.07.2016