RS OGH 1990/3/14 9ObA60/90

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Veröffentlicht am 14.03.1990
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Norm

ABGB §879 CIIo5
AZG §10
KollV für das Güterbeförderungsgewerbe allg
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992
  1. AZG § 10 heute
  2. AZG § 10 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2018
  3. AZG § 10 gültig von 01.05.1997 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997
  4. AZG § 10 gültig von 01.01.1972 bis 30.04.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 238/1971

Rechtssatz

Die Bestimmung eines KollV, derzufolge im Fall einer Überzahlung gegenüber dem kollektivvertraglichen Lohn der fünfzigprozentige Überstundenzuschlag nur mit der Grundlage des Mindestlohnes des KollV zu zahlen ist, verstößt gegen § 10 AZG und ist nichtig.Die Bestimmung eines KollV, derzufolge im Fall einer Überzahlung gegenüber dem kollektivvertraglichen Lohn der fünfzigprozentige Überstundenzuschlag nur mit der Grundlage des Mindestlohnes des KollV zu zahlen ist, verstößt gegen Paragraph 10, AZG und ist nichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0038457

Dokumentnummer

JJR_19900314_OGH0002_009OBA00060_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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