RS OGH 2024/4/23 10ObS411/89; 2Ob516/94; 9ObA2166/96m; 9Ob63/08t; 2Ob44/24w

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Veröffentlicht am 27.03.1990
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Norm

ABGB §140 Abs3 Ca
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Selbsterhaltungsfähigkeit kann vor und nach der Volljährigkeit eintreten; ein den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entsprechendes Studium schiebt diesen Zeitpunkt hinaus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047524

Im RIS seit

27.03.1990

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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