Norm
FinStrG §33 Abs1Rechtssatz
Ungeachtet ihres wirtschaftlichen Zusammenhanges stehen die Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs 2 FinStrG und der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG im Verhältnis echter Realkonkurrenz.Ungeachtet ihres wirtschaftlichen Zusammenhanges stehen die Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach Paragraph 35, Absatz 2, FinStrG und der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG im Verhältnis echter Realkonkurrenz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0086736Dokumentnummer
JJR_19900403_OGH0002_0150OS00006_9000000_006