Norm
AHG §1 Cd10Rechtssatz
Auch die negative Begutachtung nach § 57a KFG erfolgt in Vollziehung der Gesetze. Rechtswidrig ist es, wenn nicht alle schweren Mängel vom Beliehenem im Begutachtungsformblatt angegeben werden.Auch die negative Begutachtung nach Paragraph 57 a, KFG erfolgt in Vollziehung der Gesetze. Rechtswidrig ist es, wenn nicht alle schweren Mängel vom Beliehenem im Begutachtungsformblatt angegeben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0049816Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009