RS OGH 1997/8/27 1Ob549/90, 1Ob583/91, 1Ob255/97x

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Veröffentlicht am 04.04.1990
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Rechtssatz

Ein Vertrag über eine als Nebenbetrieb zu einem Bahnhof in Bestand gegebene Geldwechselstube (in Verbindung mit einer Zimmervermittlung) mit Betriebspflicht ist in der Regel als Unternehmenspacht zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0020332

Dokumentnummer

JJR_19900404_OGH0002_0010OB00549_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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