RS OGH 1990/4/24 4Ob520/90, 6Ob36/12f

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Norm

ABGB §1175 A5

Rechtssatz

Innerhalb eines Rechtsverhältnisses mit stark gesellschaftsrechtlichem Charakter besteht eine weitergehende Treuepflicht (als sonst zwischen Vertragspartnern), welche unter Umständen die tätige Wahrnehmung der Interessen der übrigen Teilhaber erfordert.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 520/90
    Entscheidungstext OGH 24.04.1990 4 Ob 520/90
  • 6 Ob 36/12f
    Entscheidungstext OGH 19.04.2012 6 Ob 36/12f
    Beisatz: Im Rahmen einer derartigen Gesellschaft bestehen nach ständiger Rechtsprechung verstärkte Treuepflichten. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0022309

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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