RS OGH 1990/4/24 5Ob26/90

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Rechtssatz

Unter "Betrag" ist der Gesamtrahmen der alten Forderung zu verstehen, sodaß innerhalb desselben eine andere Aufteilung der neuen Forderung zulässig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0011333

Dokumentnummer

JJR_19900424_OGH0002_0050OB00026_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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