RS OGH 1990/4/25 9ObA67/90, 8ObA61/98y

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Veröffentlicht am 25.04.1990
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Norm

ArbVG §105
ArbVG §106

Rechtssatz

Strengt ein Arbeitnehmer einen Anfechtungsprozeß an, der allein bewirkt, daß er nicht vermittelbar ist, hat er es selbst zu vertreten, daß sich die Realisation der (guten) Prognose nicht verwirklicht hat und eine Beeinträchtigung wesentlicher Interessen nicht eingetreten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051476

Dokumentnummer

JJR_19900425_OGH0002_009OBA00067_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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