Norm
ABGB §877Rechtssatz
Aus einem von Anfang an ungültigen und nichtigen Vertrag bestehen keine Nachwirkungen iS von Treuepflichten der Vertragspartner, dem anderen bei der Verwirklichung des gescheiterten Vertragserwerbes nicht (durch Konkurrenz) im Wege zu stehen oder diesen dabei gar zu unterstützen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0016333Dokumentnummer
JJR_19900426_OGH0002_0080OB00510_9000000_001