RS OGH 1990/5/15 15Os37/90 (15Os38/90)

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Norm

StPO §292

Rechtssatz

Mangels nachteiligen Einflusses einer gesetzwidrigen Strafbemessung auf ein Folgeurteil, welches auf diese Strafe gemäß §§ 31, 40 StGB Bedacht nahm (weil bei richtiger Anwendung des Gesetzes - § 5 Z 4 JGG 1988 - die Verhängung einer geringeren Strafe nur zur Ausmessung einer strengeren Zusatzstrafe führen könnte) keine Aufhebung auch des zweiten Urteils; wohl aber spruchmäßige Korrektur eines Beschlusses über die bedingte Entlassung aus dem zusammengefaßten Vollzug mehrerer Freiheitsstrafen, welcher auch den als gesetzwidrig aufgehobenen (eine in der Folge widerrufene bedingte Strafnachsicht enthaltenden) Strafausspruch umfaßte.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 37/90
    Entscheidungstext OGH 15.05.1990 15 Os 37/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0100306

Dokumentnummer

JJR_19900515_OGH0002_0150OS00037_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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