Norm
ABGB §1295 IbRechtssatz
Der Käufer kann - Verschulden des Verkäufers vorausgesetzt - bei nachträglich zu vertretenden Mängeln des Kaufgegenstandes neben den Gewährleistungsansprüchen (etwa auch in Form der Preisminderung) das Erfüllungsinteresse verlangen, wenn und soweit er damit nicht bereichert wird. (Der Nichterfüllungsschaden wegen Überlänge eines Sattelschleppzuges liegt hier nicht im Verdienstentgang infolge geringerer Einsatzmöglichkeit dieses Fahrzeugs, sondern im minderen Marktwert des Fahrzeuges).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0022927Im RIS seit
17.05.1990Zuletzt aktualisiert am
11.04.2023