RS OGH 1990/5/23 2Ob560/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1990
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Norm

ABGB §185a

Rechtssatz

Für die Klage, mit der die Aufhebung eines Adoptionsvertrages begehrt wird, weil die Adoptiveltern nicht geschäftsfähig gewesen seien, ist der Rechtsweg nicht zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0048853

Dokumentnummer

JJR_19900523_OGH0002_0020OB00560_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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