RS OGH 1990/5/23 9ObA107/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1990
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Norm

ABGB §1158 Abs2 IIA
AngG §19 Abs2 II3

Rechtssatz

Zur Auslegung einer dem Arbeitnehmer noch während der Probezeit zugegangenen Erklärung, in der der Arbeitgeber erkennbar von der Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung zu lösen, Gebrauch machte.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Interpretation, Angestellte, Probemonat, Probedienstverhältnis, Probearbeitsverhältnis, Dienstverhältnis auf Probe, Zugang, Zukommen, Auflösung, Ende, Beendigung, Endigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0028456

Dokumentnummer

JJR_19900523_OGH0002_009OBA00107_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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