RS OGH 1990/6/1 11Os75/89 (11Os76/89), 17Os23/17m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.1990
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Norm

StGB §12 Aa
StGB §161 Abs1
StGB §309 Abs2

Rechtssatz

Die den leitenden Angestellten gesetzlich gleichgestellten (§ 309 Abs 2 StGB) Aufsichtsratsmitglieder sind ex lege intranei und damit (potentiell) unmittelbare Täter der im § 161 Abs 1 StGB genannten Sonderdelikte. Mitglieder des "Beirates" einer juristischen Person dagegen scheinen in der taxativen Aufzählung des § 309 Abs 2, zweiter Satz, StGB nicht auf; eine Ausdehnung des Täterkreises auch auf sie verstößt demnach gegen das Analogieverbot (§ 1 StGB).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0089430

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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