RS OGH 2008/9/11 7Ob20/90, 7Ob31/93, 7Ob84/08s

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Veröffentlicht am 07.06.1990
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Rechtssatz

Anerkenntnis und Befriedigung nach Verweigerung des Deckungsschutzes führen nicht zur Leistungsfreiheit. Die unbegründete Deckungsverweigerung ist als Verzicht auf die Einhaltung des Anerkenntnisverbotes und Befriedigungsverbotes anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0080686

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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