Norm
MedienG §1 Abs1 Z12Rechtssatz
Begriffsirrelevant ist es, ob auch der tatbestandsessentielle Erfolg eines Delikts schon durch den Inhalt des betreffenden Mediums herbeigeführt wird oder erst durch dessen Verbreitung (hier: § 152 Abs 1 StGB, begangen durch ein Zeitungsinterview, ist Medieninhaltsdelikt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0067138Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2016