Norm
AngG §1 IaRechtssatz
Die Anwendbarkeit des AngG auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH ist umstritten. Ein Gesellschafter - Geschäftsführer kann nach dem ASVG pflichtversichert sein, wenn trotz seiner Beteiligung an der Gesellschaft die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 ASVG vorliegen. Fehlt die Dienstnehmereigenschaft, kann der Geschäftsführer einer GmbH unter den Voraussetzungen des § 2 Abs 1 Z 3 GSVG nach diesem Bundesgesetz pflichtversichert sein.Die Anwendbarkeit des AngG auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH ist umstritten. Ein Gesellschafter - Geschäftsführer kann nach dem ASVG pflichtversichert sein, wenn trotz seiner Beteiligung an der Gesellschaft die Voraussetzungen des Paragraph 4, Absatz 2, ASVG vorliegen. Fehlt die Dienstnehmereigenschaft, kann der Geschäftsführer einer GmbH unter den Voraussetzungen des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, GSVG nach diesem Bundesgesetz pflichtversichert sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestelltenverhältnis, Sozialversicherung, Organ, juristische PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0028941Dokumentnummer
JJR_19900612_OGH0002_010OBS00092_9000000_001