RS OGH 1990/6/13 9ObA124/90

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Veröffentlicht am 13.06.1990
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Norm

ABGB §1162 IV
ABGB §1423
AngG §26 Z2 III2b
AO §20a

Rechtssatz

Unzumutbarkeit der Mitwirkung des Arbeitnehmers an der Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes, wenn er Gefahr läuft, die Sicherung für seine Ansprüche aus der zu erwartenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzubüßen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Dienstverhältnis, Ende, Zumutbarkeit, vorzeitige Auflösung, Zumutbarkeit, Ausgleich, Entgeltfortzahlung, Austritt, Lohn, Gehalt, Entgelt, wichtiger Grund, Insolvenz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0029228

Dokumentnummer

JJR_19900613_OGH0002_009OBA00124_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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