Norm
WEG 1975 §26Rechtssatz
Voraussetzung für die erleichterte Zustellung in Verfahren über Anträge nach § 26 Abs 1 WEG gegen mehr als sechs Miteigentümer der Liegenschaft ist gemäß § 26 Abs 2 Z 7 WEG der Umstand, daß diese Miteigentümer zugleich auch Wohnungseigentümer sind. Deshalb liegt Nichtigkeit vor, sofern bloße Miteigentümer der Liegenschaft dem Verfahren nicht durch Zustellung des Antrages im Sinne des § 6 AußStrG in Verbindung mit § 106 ZPO beigezogen wurden.Voraussetzung für die erleichterte Zustellung in Verfahren über Anträge nach Paragraph 26, Absatz eins, WEG gegen mehr als sechs Miteigentümer der Liegenschaft ist gemäß Paragraph 26, Absatz 2, Ziffer 7, WEG der Umstand, daß diese Miteigentümer zugleich auch Wohnungseigentümer sind. Deshalb liegt Nichtigkeit vor, sofern bloße Miteigentümer der Liegenschaft dem Verfahren nicht durch Zustellung des Antrages im Sinne des Paragraph 6, AußStrG in Verbindung mit Paragraph 106, ZPO beigezogen wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0083062Dokumentnummer
JJR_19900626_OGH0002_0050OB00008_9000000_001