RS OGH 1990/6/26 10ObS298/89, 10ObS182/97f, 10ObS150/17g

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Norm

ASVG §324 Abs3
ASVG §324 Abs4

Rechtssatz

Beim Rentenspruch nach § 324 Abs 4 ASVG handelt es sich nicht um einen neben den Leistungsanspruch des Rentenberechtigten (Pensionsberechtigten) tretenden Ersatzanspruch des Sozialhilfeträgers bzw des Bundes gegen den Träger der Sozialversicherung, sondern um den Übergang eines Teiles des Leistungsanspruches des Rentenberechtigten (Pensionsberechtigten) auf den Sozialhilfeträger bzw den Bund durch Legalzession.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084938

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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