RS OGH 2023/12/19 7Ob582/90; 7Ob608/90; 7Ob630/90; 3Ob585/90; 8Ob633/90; 5Ob509/91; 4Ob520/91 (4Ob52

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Veröffentlicht am 28.06.1990
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Rechtssatz

Wird während des Laufens der Vorschüsse der Unterhaltsbeitrag erhöht, ist die Erhöhung der Vorschüsse mit dem der Unterhaltserhöhung folgenden Monatsersten bzw dem Monatsersten selbst dann anzuordnen, wenn die Weitergewährung von einem danach gelegenen Zeitpunkt an bewilligt worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076749

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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