RS OGH 1990/6/28 12Os61/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1990
beobachten
merken

Norm

StGB §144

Rechtssatz

In einem im - wenn auch noch nicht verbücherten (SSt 55/71) - Eigentum (Miteigentum) fundierten Nutzungsanspruch ist ein realer Vermögensbestandteil zu erblicken, auf den (formfrei - MietSlg 7037) verzichtet werden kann. Die Abnötigung eines derartigen Verzichtes mit Gewalt oder gefährlicher Drohung stellt demnach das (vollendete) Verbrechen der Erpressung dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0093963

Dokumentnummer

JJR_19900628_OGH0002_0120OS00061_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten