Norm
EheG §98Rechtssatz
Auch Kreditverbindlichkeiten, zu deren Hereinbringung der Gläubiger bereits einen Exekutionstitel erwirkt und Eintreibungsmaßnahmen gesetzt hat, werden von der Regelung des § 98 Abs 1 EheG erfasst.Auch Kreditverbindlichkeiten, zu deren Hereinbringung der Gläubiger bereits einen Exekutionstitel erwirkt und Eintreibungsmaßnahmen gesetzt hat, werden von der Regelung des Paragraph 98, Absatz eins, EheG erfasst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0057674Dokumentnummer
JJR_19900628_OGH0002_0080OB00604_9000000_003