Norm
GmbHG §25Rechtssatz
Die fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit (§ 159 Abs 1 Z 1 StGB) setzt die Verletzung der Pflichten als Geschäftsführer voraus und bewirkt daher auch die Haftung nach § 25 Abs 1 und 2 GmbHG.Die fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit (Paragraph 159, Absatz eins, Ziffer eins, StGB) setzt die Verletzung der Pflichten als Geschäftsführer voraus und bewirkt daher auch die Haftung nach Paragraph 25, Absatz eins und 2 GmbHG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0059600Dokumentnummer
JJR_19900628_OGH0002_0080OB00624_8800000_003