RS OGH 1990/7/3 5Ob589/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1990
beobachten
merken

Norm

ABGB §956

Rechtssatz

Der Auftrag auf den Todesfall ist wie jeder andere Auftrag kein Titel für den Eigentumserwerb an der dem Auftraggeber gehörigen Sache und zwar auch dann nicht, wenn er als Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet ist. Der Erwerbstitel des begünstigten Dritten beruht vielmehr auf einer zumindest widerruflichen Schenkung auf den Todesfall. Eine solche ist jedoch formbedürftig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0019078

Dokumentnummer

JJR_19900703_OGH0002_0050OB00589_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten