Norm
ABGB §956Rechtssatz
Der Auftrag auf den Todesfall ist wie jeder andere Auftrag kein Titel für den Eigentumserwerb an der dem Auftraggeber gehörigen Sache und zwar auch dann nicht, wenn er als Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet ist. Der Erwerbstitel des begünstigten Dritten beruht vielmehr auf einer zumindest widerruflichen Schenkung auf den Todesfall. Eine solche ist jedoch formbedürftig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0019078Dokumentnummer
JJR_19900703_OGH0002_0050OB00589_9000000_001