RS OGH 1990/7/3 5Ob49/90, 5Ob187/97d, 5Ob129/17g, 5Ob231/18h, 5Ob123/21f

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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Norm

GBG §57
WEG 2002 §40 Abs2, WEG 2002 §40 Abs4

Rechtssatz

Der Erwerber muß sich auch jene Zwischeneintragungen gefallen lassen, die ohne seine Zustimmung hätten erwirkt werden können, wenn er schon im Zeitpunkt der Anmerkung einverleibt gewesen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0061019

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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