RS OGH 1990/7/3 15Os66/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1990
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Norm

SGG §12 IE
StPO §25
  1. StPO § 25 heute
  2. StPO § 25 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 121/2016
  3. StPO § 25 gültig von 01.06.2016 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2016
  4. StPO § 25 gültig von 01.06.2009 bis 31.05.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009
  5. StPO § 25 gültig von 01.01.2008 bis 31.05.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004
  6. StPO § 25 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.2007

Rechtssatz

Selbst wenn der Täter mit der Möglichkeit, beim Versuch des Suchtgiftverkaufs an einen "verdeckten Fahnder" zu geraten, gerechnet und dieses Risiko in Kauf genommen haben sollte, würde dadurch weder in rechtlicher noch in faktischer Hinsicht die Erfüllung der subjektiven Tatseite des Tatbestands nach § 12 Abs 1 SGG in Frage gestellt.Selbst wenn der Täter mit der Möglichkeit, beim Versuch des Suchtgiftverkaufs an einen "verdeckten Fahnder" zu geraten, gerechnet und dieses Risiko in Kauf genommen haben sollte, würde dadurch weder in rechtlicher noch in faktischer Hinsicht die Erfüllung der subjektiven Tatseite des Tatbestands nach Paragraph 12, Absatz eins, SGG in Frage gestellt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0088211

Dokumentnummer

JJR_19900703_OGH0002_0150OS00066_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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