Norm
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art1Rechtssatz
Dieses Übereinkommen gewährt dem gemeinsam mit dem anderen Elternteil zustehenden Sorgerecht eines Elternteiles auch schon vor einer Sorgerechtsentscheidung des Aufenthaltsstaates Schutz vor Verbringung durch den anderen, gleichfalls sorgeberechtigten Elternteil in einen Vertragsstaat. Dass dem Elternteil, der das Kind in einen anderen Vertragsstaat verbrachte, dieses Sorgerecht noch gemeinsam mit dem antragstellenden Elternteil zusteht, ist demnach kein Hindernis für das Einschreiten der Gerichte im Sinne dieses Übereinkommens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0074536Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.06.2014