RS OGH 1990/7/11 3Ob31/90

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Veröffentlicht am 11.07.1990
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Norm

EO §7 Abs1 BdIIG
EO §54 Abs1 Z2
EO §353

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorigen Zustandes einer beschädigten Gasversorgungsanlage ist ausreichend bestimmt. Im Exekutionsantrag genügt die Vorlage eines Kostenvoranschlages eines befugten Gewerbsmannes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0000935

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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