RS OGH 1990/7/12 7Ob611/90

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Norm

ABGB §834

Rechtssatz

Allein dadurch, daß die bisherige Mieterin nach dem Scheidungsvergleich einen Miteigentumsanteil an der Liegenschaft erworben hat, sind ihre Bestandrechte nicht erloschen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0013677

Dokumentnummer

JJR_19900712_OGH0002_0070OB00611_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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