RS OGH 2014/10/30 8Ob609/90, 9Ob702/91, 8Ob105/14w

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Veröffentlicht am 12.07.1990
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Norm

MRG §30 Abs2 Z13
  1. MRG § 30 heute
  2. MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001
  3. MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtssatz

Eine allgemeine Einschränkung dieses Kündigungsgrundes auf einen zeitlich nahen Eigenbedarf ist nicht gerechtfertigt; ebensowenig ist zu fordern, daß der von der vereinbarten Kündigung erfaßte Eigenbedarf mit Sicherheit zu erwarten sei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0070750

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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