Norm
JN §31 IRechtssatz
Dass bei einem anderen Gericht ein Verfahren anhängig ist, in welchem eine für das gegenständliche Verfahren präjudizielle Vorfrage zu entscheiden ist, ist kein Zweckmäßigkeitsgrund im sinne des § 31 JN.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0046303Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.11.2015