Norm
VBG §1 Abs3 litcRechtssatz
Arbeiten zwei Bedienstete alternierend im 14-Tagesrhythmus und besorgen dabei eine bestimmte Aufgabe (Sicherheitskontrolle von Flugpassagieren), dann ist dies nicht als fallweise Verwendung anzusehen; ob ein Drittel der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit erreicht wird, ist nach der im Jahresdurchschnitt auf eine Woche entfallenden Arbeitszeit zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0081561Dokumentnummer
JJR_19900829_OGH0002_009OBA00126_9000000_002