Norm
AZG §10Rechtssatz
Voraussetzung für die Qualifikation eines den kollektivvertraglichen Mindestlohn übersteigenden Entgeltes als Überstundenpauschale ist, daß dem eine dementsprechende Vereinbarung der Partner des Arbeitsvertrages zugrunde liegt. (§ 48 ASGG).Voraussetzung für die Qualifikation eines den kollektivvertraglichen Mindestlohn übersteigenden Entgeltes als Überstundenpauschale ist, daß dem eine dementsprechende Vereinbarung der Partner des Arbeitsvertrages zugrunde liegt. (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051796Dokumentnummer
JJR_19900829_OGH0002_009OBA00218_9000000_001