Norm
ArbVG §120 Abs1 Z4Rechtssatz
Nach Lehre und Rechtsprechung ist die Verständigung des Betriebsinhabers nicht Voraussetzung dafür, daß das nachrückende Ersatzmitglied seine Rechte und Pflichten als Mandatar ausüben darf und den besonderen Kündigungsschutz des § 120 ArbVG genießt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051310Dokumentnummer
JJR_19900829_OGH0002_009OBA00175_9000000_003